Trinkwasserschutz in Deutschland: Rechtsrahmen und Hygieneregeln
Rechtlicher Rahmen und Zielsetzung Die rechtliche Grundlage des Trinkwasserschutzes in Deutschland bildet das Infektionsschutzgesetz (IfSG), insbesondere dessen Vorgaben zur Beschaffenheit von „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (§ 37 IfSG) und die Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit (§ 38 IfSG), die die Ausgestaltung detaillierter Anforderungen per Rechtsverordnung (Trinkwasserverordnung) ermöglicht. Die zentrale Zielsetzung – Schutz der menschlichen Gesundheit vor durch Trinkwasser übertragbaren Gefahren – ist im IfSG ausdrücklich verankert. (lexmea.de) Auf europäischer Ebene bildet die Richtlinie (EU) 2020/2184 („neue“ EU‑Trinkwasserrichtlinie) den Rahmen: sie legt Mindestanforderungen an mikrobiologische, […]
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